Personalbogen Übungsleiter-Freibetrag
Inanspruchnahme der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigung (Übungsleiter-Freibetrag) für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter / Trainer (nach §3 Nr. 26 EStG). Es gilt ein Gesamtjahreshonorar von höchstens 3.300,00 €.
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