Personalbogen Übungsleiter-Freibetrag
Inanspruchnahme der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigung (Übungsleiter-Freibetrag) für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter / Trainer (nach §3 Nr. 26 EStG). Es gilt ein Gesamtjahreshonorar von höchstens 3.000,00 €.
Bei Fragen zu diesem Formular schau dir gerne folgende Anleitung bzw. Hilfe an. Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, wende dich bitte an die Geschäftsstelle.