Mitgliedschaft
Wichtige Hinweise für Vereinsmitglieder
1. Beiträge
Zur Zeit beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag für:
| Kinder und Jugendliche | € 4,50 | Familien | € 13,00 |
| Erwachsene | € 6,00 | Passive | € 2,50 |
Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende kann der ermäßigte Bei-trag für Kinder/Jugendliche beantragt werden (längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Ent-sprechende Nachweise sind vorzulegen, Änderungen sind schnellstmöglich mitzuteilen.
2. Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,00 pro Person bzw. € 20,00 pro Familie (bei gleichzeitigem Eintritt) wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen.
3. Beitragszahlung
Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren jeweils zum 1. Januar bei jährlicher Zahlungsweise bzw. zum 1. Januar und 1. Juli bei halbjährlicher Zahlungsweise eingezogen. Bei Eintritt bis zum 15. eines Monats wird dieser für die Beitragszahlung mitgezählt, bei Eintritt nach dem 15. eines Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.
Die Beitragspflicht beginnt nach zwei Probestunden.
4. Gebühren
Bei Rücklastschriften hat das Mitglied dem Verein die daraus resultierenden Bankgebühren zu erstatten. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 je Mahnung erhoben.
5. Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt kann zum 30.6. und 31.12. schriftlich erklärt werden (bis zum 1.6. bzw. 1.12. ,Datum des Poststempels).
Erklärung zur Aufsichtspflicht für minderjährige Vereinsmitglieder
- Die Aufsichtspflicht wird von den Übungsleitern des Turnvereins Windecken nur in dem Raum über-nommen, in dem er das Sportangebot abhält. In den allgemein zugänglichen Nebenräumen der Sport-halle wie z. B. Umkleiden, Waschräumen, Toiletten gibt es keine Aufsichtspflicht.
Die Aufsicht für den Hin- und Rückweg zu bzw. von den Sportstätten nach Hause ist durch die Erzie-hungsberechtigten sicherzustellen. - Die Aufsichtspflicht beginnt nicht mit dem Betreten der Sporthalle oder des Schwimmbades, sondern erst mit dem Betreten des Raumes oder Bereiches, in dem das Sportangebot abgehalten wird. Es wird den Eltern daher empfohlen, sich davon zu überzeugen, dass die Sportstunde tatsächlich stattfindet.
- Kinder, die ihre Sportstunde vorzeitig beenden, sollten von ihren Erziehungsberechtigten direkt in der Sportstunde abgeholt oder durch eine schriftliche Erklärung vorher beim Übungsleiter abgemeldet werden.
- Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen Veranstaltungsorten als den üblichen Trainingsorten können die Übungsleiter die Aufsichtspflicht nicht übernehmen. Die Aufsicht ist durch die Erziehungsberechtigten zu gewährleisten.
Formulare
Nachfolgend finden Sie das Anmeldeformular, sowie die wichtigen Hinweise nochmals zusammengefasst im PDF-Format.
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